-2- hauptsächlich zur Besteuerung der B.________ AG und von C.________ geäussert hat, ist der Rekurrent von der Steuerrekurskommission mit Eingangsbestätigung vom 27. Dezember 2024 aufgefordert worden, seine Eingabe bis am 20. Januar 2025 zu verbessern und hauptsächlich zur Frage Stellung zu nehmen, inwiefern ein schutzwürdiges Interesse an einer Höherveranlagung bestehe. Der Rekurrent ist dieser Aufforderung mit Schreiben vom 16. Januar 2025 nachgekommen. Darin wirft er der Steuerverwaltung namentlich vor, gegen Verfassungsgrundsätze zu verstossen.