2.25) mit dem Vermerk "Beratung" (Akten Steuerverwaltung, pag. 51). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (fortan: Steuerverwaltung), veranlagte den Rekurrenten mit Verfügungen vom 4. Juli 2024 (pag. 89-86) für das Steuerjahr 2018 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 8'423.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 19'423.-- bei der direkten Bundessteuer. Das vom Rekurrenten deklarierte Beratungshonorar von CHF 46'000.-- wurde dabei in nicht steuerbare Unterstützungsbeiträge umqualifiziert.