2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2021 (Einspracheentscheid vom 2. November 2023) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2021 (Rechtsverweigerung) wird abgewiesen. 4. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2021 (Rechtsverweigerung) wird abgewiesen. 5. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von insgesamt CHF 1'600.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.