6.5 Wie bereits nach Zustellung des Zahlungsbefehls (siehe E. 3.3 hiervor), haben die Rekurrenten nach Erhalt des Schreibens der Steuerverwaltung vom 6. November 2024 zugesichert, den geforderten Betrag von CHF 195.50 zu bezahlen. Sie haben es sich danach (erneut) anders überlegt, so dass das Regionalgericht ________ über das von der Steuerverwaltung eingeleitete Rechtsöffnungsverfahren hat entscheiden müssen. In diesem Verfahren haben sich die Rekurrenten ausführlich äussern können (Eingabe vom 13.1.2025, pag. 171-165). Gemäss ihrer Stellungnahme vom 6. Mai 2025 hat das Regionalgericht das Rechtsöffnungsgesuch am 27. Februar 2025 abgewiesen.