Nachdem die Rekurrenten darauf nicht reagiert hätten, sei ihnen am 24. Mai 2024 eine weitere Mahnung zugesandt worden. Da auch danach keine Zahlung erfolgt sei, habe sie am 30. Juli 2024 die Betreibung eingeleitet, wie in der Mahnung vom 24. Mai 2024 angekündigt. Weiter schilderte die Steuerverwaltung in ihrem Schreiben die Korrespondenz nach Zustellung des Zahlungsbefehls und bestätigte, dass ihrer Auffassung nach der definitiven Rechtsöffnung nichts im Weg stehe. Abschliessend erneuerte die Steuerverwaltung ihre Zusicherung, dass sie nach Überweisung des ausstehenden Betrags von nunmehr CHF 195.50 die Betreibung aus dem Register löschen lassen werde.