6.3 Die Steuerverwaltung antwortete mit Schreiben vom 6. November 2024 (pag. 141.2 f.). Mit Bezug auf die hier relevante Betreibung 224075261 erklärte sie, dass am 10. Februar 2024 den Rekurrenten eine als Verfügung ausgestaltete Mahnung, datiert vom 19. Februar 2024, zugestellt worden sei. Am 12. Februar 2024 sei die Zahlung der Rekurrenten über CHF 18'959.15 eingegangen. Am 19. Februar 2024 seien die Rekurrenten mittels einer Abrechnung aufgefordert worden, die Mahngebühr und den (restlichen) Verzugszins zu begleichen. Nachdem die Rekurrenten darauf nicht reagiert hätten, sei ihnen am 24. Mai 2024 eine weitere Mahnung zugesandt worden.