2. Es sei festzustellen, dass die Steuerverwaltung Rechtsverweigerung und weitere schwerwiegende Verfahrensfehler begangen hat und dass sie mein [korrekt: unser] rechtliches Gehör verletzt hat. 3. Die Amtshandlung der Steuerverwaltung betreffend die Betreibungsbegehren 224075261 und 224075262 sei als nichtig zu erklären. Die entsprechenden Betreibungen seien umgehend zurückzuziehen. 4. Als vorsorgliche Massnahme seien die Betreibungsverfahren 224075261 und 224075262 einzustellen. 5. Es sei eine Einspracheverhandlung durchzuführen.