6.2 Am Ursprung der Eingabe betreffend Rechtsverweigerung steht das in E. 3.4 hiervor bereits erwähnte Schreiben der Rekurrenten an die Steuerverwaltung vom 24. Oktober 2024 (pag. 139 f.). Dieses trägt die Bezeichnung "Einsprache gegen die Betreibungsbegehren 224075261 und 224075262 (Rechtsverzögerung und -verweigerung bzw. Verletzung des rechtlichen Gehörs)". Darin beantragten die Rekurrenten Folgendes: - 11 - 1. Diese Einsprache sei gutzuheissen.