6.1 Die Rekurrenten werfen der Steuerverwaltung vor, dass sie es unterlassen habe, eine von ihnen am 24. Oktober 2024 beantragte Feststellungsverfügung zu erlassen. Auch habe die Steuerverwaltung ihr entsprechendes Gesuch weder abgewiesen noch sei sie nicht darauf eingetreten. Mit einer Feststellungsverfügung werden, im Unterschied zum Normalfall einer rechtsgestaltenden Verfügung, keine Rechte oder Pflichten gewährt oder aberkannt, sondern es wird die bereits bestehende rechtliche Situation verbindlich festgestellt (Markus Müller, a.a.O., N. 25 zu Art.