4.2 Hinzu kommt, dass die Rekurrenten unmittelbar nach Erhalt der Mahnung vom 18. Februar 2024 den ausstehenden Steuerbetrag gemäss Einspracheentscheid (nicht jedoch die Mahngebühr) beglichen haben. Wenn eine steuerpflichtige Person den Erhalt einer Veranlagungsverfügung bestreitet, die darauf basierende Mahnung jedoch widerspruchslos entgegennimmt, darf auf die vorgängig erfolgte Zustellung der Verfügung geschlossen werden, wie das Bundesgericht bereits in einem Entscheid vom 11. Dezember 1957 entschieden hat (in ASA 27, S. 357).