gerichtet. Die Steuerverwaltung hat mit Schreiben vom 6. November 2024 (pag. 141.2 f.) auf die beiden Eingaben der Rekurrenten vom 20. Oktober 2024 und vom 24. Oktober 2024 geantwortet. Einleitend hat sie darin ausgeführt, welche Schreiben den Rekurrenten für das Steuerjahr 2021 eröffnet worden seien: - Definitive Verfügung/Schlussabrechnung vom 6. April 2023 - Einspracheentscheid vom 2. November 2023 - Zahlungserinnerung vom 6. Januar 2024 - Mahnung/Verfügung vom 18. Februar 2024