haben sich die Rekurrenten schriftlich an einen Mitarbeiter der Steuerverwaltung gewandt und diesen aufgefordert, die Betreibung zurückzunehmen. Zugleich haben sie sich nach der zuständigen Aufsichtsstelle erkundigt und angekündigt, für "die unbegründete Einleitung eines Inkassoverfahrens" Schadenersatz zu fordern. Vier Tage später, am 24. Oktober 2024 haben sich die Rekurrenten mit einer "Einsprache gegen die Betreibungsbegehren 224075261 [betrifft die kantonalen Steuern 2021] und 224075262 (Rechtsverzögerung und -verweigerung bzw. Verletzung des rechtlichen Gehörs)" überschriebenen Eingabe erneut an die Steuerverwaltung (pag. 139 f) gerichtet.