Ausserdem hat der Rechtsanwalt die Steuerverwaltung ersucht, nach erfolgter Bezahlung der Ausstände ihre Einwilligung zur Löschung der entsprechenden Einträge im Betreibungsregister zu erteilen. Die Steuerverwaltung hat am 23. September 2024 geantwortet, dass sie dies tun werde (pag. 135).