-7- nicht nachkommen, werde die Steuerverwaltung ans zuständige Gericht gelangen, was für die Rekurrenten mit beträchtlichen Kosten verbunden wäre. Mit Schreiben vom 17. September 2024 (pag. 134) hat der von den Rekurrenten bevollmächtigte Rechtsanwalt D.________ erklärt, dass die Rekurrenten bereit seien, drei in Betreibung gesetzte Forderungen der Steuerverwaltung – darunter diejenige für die kantonalen Steuern 2021 – zu bezahlen. Ausserdem hat der Rechtsanwalt die Steuerverwaltung ersucht, nach erfolgter Bezahlung der Ausstände ihre Einwilligung zur Löschung der entsprechenden Einträge im Betreibungsregister zu erteilen.