Daraufhin hat die Steuerverwaltung ihnen ein vom 10. September 2024 datiertes Schreiben (pag. 126) zugesandt, mit dem sie die Rekurrenten ersucht hat, den Rechtsvorschlag innerhalb von 20 Tagen zurückzuziehen oder die Forderung zu begleichen. Die Steuerverwaltung hat erklärt, dass die Forderung rechtskräftig sei, weshalb der definitiven Rechtsöffnung nichts im Weg stehe. Sollten die Rekurrenten der Aufforderung