Das Schreiben hat zudem folgenden Hinweis enthalten: "Die Forderung gemäss Rechnung ist rechtskräftig und kann daher mit Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung nicht mehr angefochten werden." Am 12. Februar 2024 ist dem Konto der Steuerverwaltung bei der Postfinance eine Überweisung der Rekurrenten in Höhe von CHF 18'959.15 gutgeschrieben worden mit dem Vermerk "Kantons- und Gemeindesteuern 2021" (Gutschriftsbestätigung, pag. 120).