Als nächstes hat die Steuerverwaltung den Rekurrenten ein als "Mahnung (Verfügung)" bezeichnetes und mit 18. Februar 2024 datiertes Schreiben geschickt (pag. 119). Der ausstehende Betrag hat sich um die Mahngebühr von CHF 60.-- auf CHF 19'019.15 erhöht, der bis am 4. März 2024 zu bezahlen gewesen wäre. Die Steuerverwaltung hat erklärt, dass sie nach Ablauf dieser Frist die Betreibung einleiten werde. Gemäss der angefügten Rechtsmittelbelehrung hätte die Mahnung mit Beschwerde an die Finanzdirektion des Kantons Bern angefochten werden können. Das Schreiben hat zudem folgenden Hinweis enthalten: