3.2 Mit Zahlungserinnerung vom 6. Januar 2024 (pag. 117) hat die Steuerverwaltung die Rekurrenten darüber informiert, dass der für die kantonalen Steuern 2021 geschuldete Steuerbetrag von CHF 18'959.15 noch nicht bezahlt worden ist. Sie hat die Rekurrenten aufgefordert, die Forderung bis am 21. Januar 2024 zu tilgen und hat angekündigt, nach Ablauf dieser Frist eine gebührenpflichtige Mahnung zu versenden. Als nächstes hat die Steuerverwaltung den Rekurrenten ein als "Mahnung (Verfügung)" bezeichnetes und mit 18. Februar 2024 datiertes Schreiben geschickt (pag.