-6- gekündigt, nach Ablauf dieser Frist die Veranlagungsverfügung mit der Schlussabrechnung zu eröffnen. Nachdem die Rekurrenten nicht reagiert haben, hat die Steuerverwaltung die hier strittigen Einspracheentscheide vom 2. November 2023 eröffnet (pag. 116-107), die inhaltlich mit dem Vorabdruck vom 16. August 2023 übereinstimmten. Gemäss Entscheidrechnung für die kantonalen Steuern (pag. 114) hat sich die Forderung der Steuerverwaltung zu jenem Zeitpunkt auf CHF 18'959.15, zahlbar bis am 2. Dezember 2023 belaufen.