3.1 Die Rekurrenten haben am 5. Mai 2023 gegen die Veranlagungsverfügungen vom 6. April 2023 Einsprache erhoben. Nach deren Prüfung hat die Steuerverwaltung den Rekurrenten einen Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide zugesandt (Begleitschreiben vom 16.8.2023, pag. 105; Details zum Einspracheentscheid vom 10.8.2023, pag. 104-100; Stellungnahme zu den in der Einsprache beanstandeten Punkten vom 10.8.2023, pag. 99 f.). Mit dem Begleitschreiben hat die Steuerverwaltung den Rekurrenten eine Frist von 20 Tagen gewährt, um weitere Ausführungen zu verlangen oder Gegenbemerkungen einzureichen und hat an-