3. Die Rekurrenten erklären, dass sie erst aufgrund eines Schreibens der Steuerverwaltung vom 6. November 2024, das ihnen am 25. November 2024 zugestellt worden sei, von den Einspracheentscheiden vom 2. November 2023 erfahren hätten. Die Steuerverwaltung erachtet dies angesichts der gesamten Umstände als nicht glaubhaft. Aus ihren Akten ergibt sich Folgendes: