J. Die Rekurrenten haben mit Schreiben vom 8. August 2025 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 27. Juni 2025 Stellung genommen und an ihren Standpunkten festgehalten. Sie weisen darauf hin, dass der Rekurs und die Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung nicht die gleichen Rechtsfragen beträfen wie die am 2. Dezember 2024 eingereichten Rechtsmittel gegen die Einspracheentscheide vom 2. November 2023. Die Steuerverwaltung habe daher zu Unrecht auf die Vernehmlassung vom 13. März 2025 verwiesen.