G. Die Rekurrenten haben mit zwei Schreiben vom 6. Mai 2025 und vom 7. Mai 2025 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 13. März 2025 Stellung genommen und an ihren Standpunkten festgehalten. -3- H. Mit Eingabe vom 21. Juni 2025 haben die Rekurrenten die Steuerrekurskommission ersucht, im Verfahren betreffend die Einspracheentscheide vom 2. November 2023 ein Einigungsverfahren durchzuführen. Dieser Antrag ist von der Steuerrekurskommission mit prozessleitender Verfügung vom 2. Juli 2025 abgewiesen worden.