F. Mit Eingabe an die Steuerrekurskommission vom 2. Mai 2025 haben die Rekurrenten gegen die Steuerverwaltung Rekurs und Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bzw. - verzögerung betreffend die gleiche Steuerperiode 2021 erhoben. Sie werfen der Steuerverwaltung vor, zu Unrecht keine Feststellungsverfügung erlassen zu haben, um die sie am 24. Oktober 2024 ersucht hätten. Die Rekurrenten beantragen, die beiden Rekurs- und Beschwerdeverfahren zu vereinigen. Am 11. Juni 2025 haben sie den Vorwurf der Rechtsverweigerung näher begründet und zusätzliche Unterlagen eingereicht.