-2- Steuerverwaltung ihnen die Einspracheentscheide vom 2. November 2023 nie eröffnet. Sie hätten erst durch ein Schreiben der Inkassostelle der Steuerverwaltung vom 6. November 2024 von den Einspracheentscheiden erfahren. Die Rekurrenten erklären weiter, dass sie auch andere von der Steuerverwaltung erwähnte Schreiben nie erhalten hätten. Schliesslich beanstanden sie, dass die von der Steuerverwaltung in Rechnung gestellten Verzugszinsen nicht mit einer Verfügung festgesetzt worden seien.