105-98) und kündigte darin an, sämtlichen Anträgen mit Ausnahme der für die Rekurrentin geltend gemachten höheren Fahrkosten zu entsprechen. Nachdem sich die Rekurrenten nicht zum Vorabdruck geäussert hatten, hiess die Steuerverwaltung am 2. November 2023 die Einspracheentscheide wie angekündigt teilweise gut und bestimmte das steuerbare Einkommen neu auf CHF 128'700.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 136'100.-- bei der direkten Bundessteuer (pag. 116-107).