B. Dagegen erhoben die Rekurrenten am 5. Mai 2023 Einsprache (pag. 97-95). Sie beanstandeten sämtliche von der Steuerverwaltung vorgenommenen Korrekturen gegenüber der Selbstdeklaration. Die Steuerverwaltung sandte den Rekurrenten am 16. August 2023 einen Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide und ein Begleitschreiben zu (pag. 105-98) und kündigte darin an, sämtlichen Anträgen mit Ausnahme der für die Rekurrentin geltend gemachten höheren Fahrkosten zu entsprechen.