A. A.________ (fortan: Rekurrent) und B.________ (fortan: Rekurrentin, gemeinsam: Rekurrenten) wurden von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (fortan: Steuerverwaltung), mit Veranlagungsverfügungen vom 6. April 2023 (Akten Steuerverwaltung, pag. 93-81) für das Steuerjahr 2021 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 133'000.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 141'600.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei wich die Steuerverwaltung namentlich bei den Berufs- und Weiterbildungskosten sowie beim Eigenmietwert einer ausserkantonalen Liegenschaft von der Selbstdeklaration gemäss Steuererklärung 2021 (pag. 80-70) ab.