2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2023 wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden dem Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 500.-- zur Bezahlung auferlegt. -7- 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.