Vorliegend hat die Steuerverwaltung den Nettolohn somit zu Unrecht anhand der Deklaration des Rekurrenten übernommen. Wie von ihr in der Vernehmlassung vom 26. Februar 2025 beantragt, sind die Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit daher auf CHF 52'608.-- gemäss den ursprünglichen Lohnausweisen zu erhöhen.