35 Abs. 2 Bst. b DBG, jeweils in der am 31.12.2023 geltenden Fassung). 3.1 In der Steuererklärung 2023 hat der Rekurrent keine Alimente aufgeführt (pag. 17, Ziff. 5.1). Hingegen hat er unter Ziff. 5.2 "Leistungen an unterstützungsbedürftige erwerbsunfähige Personen" folgende Beträge deklariert: (1) CHF 9'600.-- an C.________ (Ehefrau), (2) CHF 1'200.-- an D.________ (Sohn) und (3) CHF 1'200.-- an E.________ (Sohn). Im Veranlagungsverfahren hat der Rekurrent zudem Kontoauszüge eingereicht, aus denen monatliche Überweisungen von EUR 800.-- und zweimal EUR 100.-- an die genannten Personen hervor-