2. Vorliegend ist zunächst strittig, ob und in welcher Höhe der Rekurrent Steuerabzüge für finanzielle Leistungen an seine getrennt lebende Ehefrau und seine Kinder vornehmen kann. Zudem sind die Abzüge für Berufskosten und das erzielte Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu beurteilen.