D. Mit der Eingangsbestätigung vom 3. Dezember 2024 hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten darauf hingewiesen, dass er seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Angehörigen in Portugal und die tatsächlich geleisteten Zahlungen nachweisen müsse. Hierzu ist dem Rekurrent eine Frist bis am 24. Dezember 2024 gewährt worden. Am 6. Januar 2025 ist bei der Steuerrekurskommission ein undatiertes Schreiben des Rekurrenten eingegangen, dem einige Dokumente in portugiesischer Sprache beigelegt worden sind. Weil diese Unterlagen