C. Gegen diese Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 1. Dezember 2024 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2023 erhoben. Er beantragt, sämtliche Unterstützungsleistungen zugunsten seiner beiden Söhne und seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau in Portugal zum Abzug zuzulassen. Zudem habe die Steuerverwaltung nicht alle Berufskosten abgezogen, dies betreffe namentlich die Taggeldversicherung. Ergänzend führt der Rekurrent aus, dass er seit 16 Jahren in der Schweiz lebe und noch nie solche Probleme mit den Steuerbehörden gehabt habe.