1. Der Rekurs betreffend die amtliche Bewertung des Grundstücks C.________ Gbbl. Nr. 1____, gültig ab Steuerjahr 2020, wird abgewiesen. 2. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.