4.4 Beim fraglichen Objekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit einem grossen Wohnzimmer, einer Küche mit Essbereich, fünf zusätzlichen Zimmern, zwei Badezimmern und einem separaten WC (siehe Aufnahmeprotokoll, pag. 11 f.). Anders als im ersten Rechtsgang liegt der angefochtene amtliche Wert von noch CHF 541'190.-- selbst unter Berücksichtigung der abgelegenen Lage und des offenbar einfachen Standards nach Ansicht der Steuerrekurskommission nicht offensichtlich über dem Verkehrswert.