Zum anderen erhöhte die Steuerverwaltung die Wohnlagenote beim Wohnhaus und beim Parkplatz von zuvor 3 auf 7. Die bisherige tiefe Note war den tatsächlichen Verhältnissen bezüglich Aussicht, Besonnung und Nachbarschaft offensichtlich nicht angemessen, sondern diente dazu, die Nachteile der abgelegenen Lage von D.________ einigermassen zu kompensieren. Aus der geänderten Benotung resultiert für das Wohnhaus inkl. Parkplatz ein Wert von CHF 772'547.--. Dieses Zwischenergebnis hat die Steuerverwaltung um den erwähnten individuellen Abzug von 30 % reduziert. Zusammen mit dem unveränderten Wert des Objekts "Acker, Wiese, Weide" von CHF 490.--