4.2 Mit dem hier angefochtenen Einspracheentscheid nahm die Steuerverwaltung zunächst zwei Korrekturen an der Benotung vor: Sie reduzierte zum einen beim Wohnhaus die Note für die Gebäudeart von bisher 4 auf 3, die u.a. für "sehr einfache" freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen ist. Diese Senkung der Gebäudeartnote bewirkt eine namhafte Reduktion des amtlichen Werts, denn sie beeinflusst nicht bloss das Notentotal, sondern auch den Kapitalisierungssatz und den Realwertzuschlag (siehe Tabelle 3.3 der Bewertungsnormen). Zum anderen erhöhte die Steuerverwaltung die Wohnlagenote beim Wohnhaus und beim Parkplatz von zuvor 3 auf 7.