4.1 Die Gemeinde C.________ weist seit der allgemeinen Neubewertung 2020 die höchste im System der amtlichen Bewertung vorgeseheneeine hohe Mietwertkategorie 25 auf. Diese gilt auch für den Weiler D.________, der über keine nennenswerte Infrastruktur verfügt und vom restlichen Teil der Gemeinde C.________ nur über F.________ (42 km, 53 Minuten) sowie über die schmale G.________strasse (16 km, 29 Minuten) zu erreichen ist. Aufgrund dieser besonderen Umstände stand für die Steuerrekurskommission im ersten Rechtsgang ausser Frage, dass der damals angefochtene amtliche Wert von CHF 760'490.-- über dem Verkehrswert lag.