-3- 3. In Bezug auf die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der amtlichen Bewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke im Kanton Bern und der allgemeinen Neubewertung 2020 kann auf die Erwägungen 3 ff. des Rekursentscheids vom 20. Februar 2024 verwiesen werden.