C. Daraufhin eröffnete die Steuerverwaltung am 6. November 2024 einen neuen Einspracheentscheid (pag. 1-4). Sie reduzierte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1____ auf CHF 541'190.--. Im Vergleich zum ersten Einspracheentscheid vom 2. August 2023 reduzierte die Steuerverwaltung die Gebäudeartnote von 4 auf 3 und erhöhte die Wohnlagenote von 3 auf 7. Auf den daraus resultierenden amtlichen Werten von CHF 766'649.-- (Wohnhaus) bzw. CHF 5'899.-- (Parkplatz) nahm die Steuerverwaltung einen Abzug von 30 % vor, woraus sich abgerundete neue amtliche Werte von CHF 536'600.-- und CHF 4'100.-- ergaben.