Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2014 CHF 315'790.-- betragen (Verfügung vom 27.10.2014, pag. 49). Der von der Rekurrentin gegen den Einspracheentscheid erhobene Rekurs vom 28. August 2023 wurde von der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) mit Entscheid Nr. 100 2023 334 vom 20. Februar 2024 (nicht publiziert) gutgeheissen und die Sache zur Neufestsetzung des amtlichen Werts im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. Die Steuerrekurskommission begründete diesen Entscheid damit, dass der Weiler D.________ sehr abgelegen sei.