1. Der Rekurs betreffend die Grundstückgewinnsteuer 2021 wird teilweise gutgeheissen. Der Betrag der vom Erlös abziehbaren wertvermehrenden Aufwendungen wird auf CHF 824'728.-- festgesetzt. Im Übrigen wird der Rekurs abgewiesen. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 2. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'500.--, werden dem Rekurrenten anteilmässig im Umfang von CHF 2'200.-- auferlegt. 3. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 300.-- (inkl. Mehrwertsteuer und allfälliger Auslagen) gesprochen.