Wie diese Teilergebnisse zustande gekommen sind, ist nicht nachvollziehbar und wird auch nicht erläutert. Damit steht fest, dass der Kaufpreis hauptsächlich auf den im Verkaufs-Exposé und der Machbarkeitsstudie umschriebenen Entwicklungsmöglichkeiten des Areals basiert und nicht auf dem Unternehmenswert des Gastronomiebetriebs, womit auch dieses zentrale Kriterium für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Handänderung spricht.