So war die M.________ Treuhand AG, welche am 6. November 2023 die Grundstückgewinnsteuererklärung eingereicht hatte, offensichtlich ausserstande nachzuweisen, dass im Verkaufspreis stille Reserven auf nicht liegenschaftlichen Anlagen von insgesamt CHF 170'000.-- enthalten sind (Schreiben vom 6.11.2023, pag. 116, und Einforderungsschreiben der Steuerverwaltung vom 13.11.2023, pag. 95). Die aktuelle Vertreterin macht in ihrer