4.2 Für den Verkauf des Aktienpakets an G.________ hat die K.________ AG dem Rekurrenten am 15. Oktober 2021 ein Honorar von CHF 69'520.35 in Rechnung gestellt, wovon CHF 58'000.-- auf die Vermittlungsprovision (4 % von CHF 1.45 Mio.) entfallen (pag. 119). Aus dieser Provisionszahlung ergibt sich, dass der vereinbarte Preis für das Aktienpaket von CHF 1.45 Mio. auf der vorerwähnten Verkaufsdokumentation der K.________ AG basiert. Die Vorbringen des Rekurrenten bzw. seiner jeweiligen Vertretungen vermögen daran nichts zu ändern. So war die M.________