Vorab ist festzuhalten, dass die verbuchten Ausgaben für Lebensmittel entgegen der Auffassung der Vertreterin für einen Gastrobetrieb sehr gering sind. Weiter fällt auf, dass nebst Einkäufen beim Grosshandel (Growa, Prodega) von total CHF 4'218.05 zahlreiche Klein- und Kleinstbeträge auf Coop, Migros und Lidl entfallen, wobei regelmässig mehrere Transaktionen das gleiche Buchungsdatum aufweisen. Ob diese Einkäufe tatsächlich geschäftsmässig begründet gewesen sind, muss im vorliegenden Verfahren betreffend Grundstückgewinnsteuer nicht geklärt werden. Dass die C._____