-6- Gäste gekommen seien und wer deren Zimmer gereinigt habe. Ihrer Auffassung nach nennt sich dieser Umstand "Unternehmertum" (Rekursschrift vom 7.11.2024, Ziff. 2), ohne dass sie jedoch hierzu präzisere Auskünfte erteilt. Es ist unwahrscheinlich, dass der damalige Alleinaktionär, der in J.________ wohnt und Geschäftsführer der I.________ Event GmbH ist, sich persönlich um diese Dinge gekümmert hat. Viel plausibler ist es, dass Personal im Auftrag der Pächterin (also der I.________ Event GmbH) die anfallenden Arbeiten erledigt hat.