Auf der Aufwandseite ist zunächst relevant, dass kein Personalaufwand vorhanden ist. Dass die C.________ AG kein Personal beschäftigt hat, ergibt sich zudem aus der von der Vertreterin eingereichten "Deklaration der L-GAV-Vollzugskostenbeiträge für 2016" (Rekursbeilage 4). Die Vertreterin fragt in diesem Zusammenhang rhetorisch, wie die Lebensmittel auf die Tische der