Ohne Personal könne kein Betrieb geführt werden. Die Vertreterin macht in ihrer Rekursschrift demgegenüber geltend, dass "kurz vor der Pandemie" Belastungen für "Wäschereinigung, Alkoholabgabe, Kontrolle Kühlanlage, Lebensmittelinspektion oder auch Beiträge für den L-GAV [Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes]" verbucht worden seien, was bei einer Immobiliengesellschaft nicht der Fall wäre. 3.5 Aus den Buchungstexten zum Geschäftsjahr 2019 (Rekursbeilage 5) ergibt sich, dass vom gesamten verbuchten Ertrag (CHF 73'220.--, Konten 3000, 3200 und 3400) CHF 62'487.-- auf Gutschriften der I.________ Event GmbH entfallen.